Gemäß dem im Juni 2008 verabschiedeten Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) müssen ab Anfang 2009 Hausbesitzer bei Neubauten einen Teil ihrer Wärme über Erneuerbare Energien abdecken. Das EEWärmeG schreibt verbindlich den Einsatz von Solaranlagen, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen vor. Bei Einsatz einer Solaranlage muss mindestens 15%, bei Einsatz einer Biomasseheizung oder Wärmepumpe mindestens 50% des Gesamtwärmebedarfs über diesen Energieträger gedeckt werden. Alternativ ist auch der Anschluss des Gebäudes an ein Nah- oder Fernwärmenetz aus Kraft-Wärme-Kopplung möglich. Ohne Einsatz dieser Energieträger muss bei Neubauten der Energiebedarf mindestens 15% unter den gesetzlichen Anforderungen liegen. Diese werden mit der für für 2009 erwarteten nächsten Novelle der EnEV 30% unter den heutigen Werten liegen – ein entsprechender Referenten-Entwurf hierfür liegt bereits vor.